Ab dem 1. Januar 2020 gelten neue AHV-Beitragssätze

Nach der Annahme der AHV-Steuervorlage durch das Schweizer Stimmvolk im vergangenen Mai tritt deren Umsetzung per 1. Januar 2020 in Kraft. Das bedeutet, dass höhere AHV-Beiträge auf den Lohn gezahlt werden müssen. Der Beitragssatz für AHV/IV/EO steigt auf neu 10,55 % (bisher 10,25). Dieser wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Erhöht werden per anfangs 2020 auch die Mindestbeiträge von Selbstständigerwerbenden für AHV/IV/EO, und zwar von 5,196 % auf 5,344 % sowie der maximale Beitrag für AHV/IV/EO von 9,65 % auf 9,95 %.

Weitere Auskünfte erteilen die kantonalen Ausgleichskassen.

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