Arbeiten bis 70 – oft besteht noch Einkaufspotenzial

Der Zeitpunkt der Pensionierung lässt sich flexibel gestalten. Das Gesetz sieht vor, dass die Pensionierung ab dem 58. Altersjahr und bis fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter gewählt werden kann. Wer seine Rente erst mit 70 in Anspruch nehmen will, kann nach 65 Jahren noch Beiträge leisten, was sich steuerlich positiv auswirkt. Mehr noch, auch Einkäufe sind weiterhin möglich, sollte noch Einkaufspotenzial bestehen.

Wer sich später als mit 65 pensionieren lässt und freiwillig weitere Zahlungen vornimmt, hat nicht nur steuerliche Vorteile, was die Rente betrifft. Man verfügt bei der effektiven Pensionierung über ein grösseres Altersguthaben, das wiederum durch den höheren Umwandlungssatz zu einer besseren Rente führt.

Dort wo das Vorsorgereglement einen Aufschub vorsieht, sind Einkäufe jederzeit möglich. Dies gilt für das Erwerbsleben zwischen dem 25. und dem 70. Altersjahr bis zum Zeitpunkt, an dem die Altersrente in Anspruch genommen wird. Ein Versicherter kann während der Aufschubzeit (im Alter zwischen 64/65 und 70 Jahren) zudem Einkäufe tätigen, solange Einkaufspotenzial vorhanden ist. Das Potenzial kann errechnet werden.

Profitieren Sie vom besonderen Know-how von Bucher & Strauss im Bereich Pensionsplanung. Lassen Sie durch uns klären, ob in Ihrem Fall ein Einkaufspotenzial vorhanden ist.

Weitere News

Kontaktformular


Ich interessiere mich für:


Ich bin erreichbar:


Wie haben Sie uns gefunden?