Alle Arbeitnehmenden und viele Selbständige sind einer Pensionskasse angeschlossen. Beim Alterskapital, das dort gespart wird, gibt es einen wichtigen Unterschied, den Sie kennen sollten: denjenigen zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Guthaben. Denn dafür gelten je nach dem unterschiedliche Konditionen und Leistungen.
Zum obligatorischen Altersguthaben gehören Ihre Lohnbestandteile bis maximal 90‘720 Franken pro Jahr. Zur Ermittlung Ihres obligatorischen Guthabens zieht die Pensionskasse in der Regel 26’460 Franken von Ihrer individuellen Lohnsumme ab; das ist der sogenannte Koordinationsabzug. Dies, weil davon ausgegangen wird, dass dieser Lohnanteil bereits durch die AHV abgedeckt ist. Der Koordinationsabzug ist nicht zu verwechseln mit der Eintrittsschwelle: Nur wer mindestens CHF 22’680 Franken pro Jahr verdient, kann in den obligatorischen Bereich einer Pensionskasse eintreten.
Die Konditionen für das obligatorische Altersguthaben sind gesetzlich festgelegt: Aktuell gilt ein Mindestzins von 1,25 %. Der Umwandlungssatz beträgt 6,8 %. Mit diesem Satz wird aus dem total gesparten Kapital im Pensionsalter die Jahresrente bestimmt.
Alles Kapital, das Sie ausserhalb der gesetzlichen Anforderungen sparen, wird als «Überobligatorium» bezeichnet. Zu einem überobligatorischen Altersguthaben können Sie zum Beispiel gelangen, wenn Sie schon vor dem 25 Lebensjahr in die Pensionskasse einzahlen konnten, wenn die Sparbeiträge oder die Verzinsung höher liegen als gesetzlich vorgegeben oder wenn Sie freiwillige Einkäufe getätigt haben. Auch wenn der Koordinationsabzug oder die Eintrittsschwelle tiefer sind, liegt ein Überobligatorium vor.
Beim Überobligatorium können die Pensionskassen den Zins- und den Umwandlungssatz frei festlegen. Wenn Sie selbständig erwerbend oder Inhaber:in eines Unternehmens sind und deshalb Ihre Pensionskasse selbst wählen können, sollten Sie deshalb die Konditionen der Vorsorgeeinrichtungen vergleichen, bevor Sie sich versichern. Unter Umständen kann sich auch ein späterer Wechsel lohnen. Was für Sie die optimale Lösung ist, hängt unter anderem von Ihrem Alter und Ihrem Einkommen ab. Fragen Sie uns und wir zeigen Ihnen auf, welche Lösungen es gibt und welche in Ihrem Fall die meisten Vorteile bringt.
Unsere Mandatsleiter beraten Sie gern zu allen Fragen betreffend Wahl der Pensionskasse.