Die Pensionskasse als Startkapital nutzen?

Wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen, sind Sie froh um zinsloses Startkapital. Wie praktisch ist es doch, dass Sie Ihre Altersvorsorge dafür einsetzen können! Doch wie jede gute Idee hat auch diese ein paar Haken.

1. Nicht für alle. Grundsätzlich können alle, die eine Einzelfirma wie auch eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft gründen, ihr gesamtes Alterskapital aus der zweiten und dritten Säule in bar beziehen. Wer hingegen neu eine GmbH oder AG aufbaut, benötigt weiterhin zwingend eine Pensionskasse und hat deshalb diese Möglichkeit nicht.

2. Steuern. Den Bezug des Vorsorgekapitals müssen Sie versteuern. Dafür gelten eigene Steuersätze, die z. B. im Kanton Basel-Stadt progressiv sind. Deshalb ist vielleicht nur ein Teilbezug des Kapitals sinnvoll. Der Rest geht in diesem Fall auf ein Freizügigkeitskonto, das allerdings meist nicht optimal verzinst ist. Gerne zeigen wir Ihnen auf, was in Ihrem Fall das Beste ist.

3. Risiko. Die Statistik ist unerbittlich: Jede zweite neu gegründete Firma existiert fünf Jahre später nicht mehr. Damit besteht ein erhebliches Risiko, auch das Alterskapital auf einen Schlag zu verlieren. Je jünger Sie sind, desto weniger problematisch ist das, weil Sie dann noch viele Erwerbsjahre vor sich haben, um Ihre Altersvorsorge wieder aufzubauen. Sind Sie hingegen nicht mehr so jung, so sollten Sie Ihre Risiken sorgfältig einschätzen und wenn möglich absichern.

Gerne beraten wir Sie unabhängig und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Sie! Schreiben Sie uns via E-Mail info@bucher-strauss.ch. Oder rufen Sie uns an 061 363 40 75.

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