Vorbeugung ist die beste Form, sich vor Dieben zu schützen. Erhöhte Achtsamkeit und sinnvolle Massnahmen zum Schutz vor Langfingern und ungebetenen Besuchern können viele Schäden abwenden. Wird man dennoch Opfer, ist man froh, wenn man dank einer Versicherung den materiellen Schaden beheben kann. Doch die Versicherungsbedingungen kennen unterschiedliche Formen von Diebstahl.
Der Unterschied bei den Arten von Diebstahl liegt darin, wie dreist die Täter vorgehen. Können die Diebe gewaltlos Gegenstände stehlen, spricht man von einfachem Diebstahl. Dies geschieht meist, wenn zuhause eine Türe oder ein Fenster nicht oder nur ungenügend verschlossen ist. Zum einfachen Diebstahl zählt auch, wenn das Handy oder das Portemonnaie aus einem Mantel oder einer Tasche gestohlen wird. Setzen die Kriminellen zum Öffnen von Fenstern und Türen Werkzeuge ein, spricht man von Einbruchdiebstahl. Kommt noch körperliche Gewalt oder die Androhung von Gewalt gegenüber den Opfern hinzu, redet man von einer Beraubung.
In allen drei Fällen übernimmt die Hausratversicherung den Schaden am Gebäude, am Mobiliar und ersetzt den Wert des Diebesgutes, sofern sich die Tat zuhause ereignet. Anders liegt der Fall, wenn die Tat auswärts geschieht. Hier empfiehlt sich in jedem Fall die Zusatzdeckung «Einfacher Diebstahl auswärts». Gestohlenes Bargeld wird in der Regel nicht ersetzt. Unsere Experten geben Ihnen gerne Auskunft.