Seit Anfang dieses Jahres ist das neue Gesetz zum Einsatz von Drohnen in Kraft. Neu gilt: Sobald eine Drohne eine Kamera hat, muss sie registriert werden. Im privaten Bereich ist der Drohneneinsatz in den meisten Fällen durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Komplizierter ist der Fall hingegen beim professionellen Drohneneinsatz.
Sommerzeit – Ferienzeit: Wer möchte da nicht gerne seinen Aufenthalt am Traumstrand oder in bergigen Höhen mit Video- und Fotoaufnahmen festhalten? Besonders spektakulär und beliebt sind heute Aufnahmen mit Drohnen. Doch aufgepasst! Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz das Drohnengesetz, das von der EU übernommen wurde. Die Drohnen werden dabei in verschiedene Kategorien eingeteilt.
Die meisten Drohnen in Privatbesitz fallen wohl in die «offene Klasse». Diese Drohnen müssen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) registriert werden (siehe Link unten). Von der Regelung ausgenommen sind nur Drohnen unter 250 Gramm Gewicht und ohne Kamera, also zum Beispiel Spielzeug-Drohnen. Nach der Registrierung erhält der Pilot oder die Pilotin eine UAS-Betreiber-Nummer, mit der die Drohne gekennzeichnet werden muss. Wiegt die Drohne mehr als 250 Gramm, muss zusätzlich eine Prüfung beim BAZL abgelegt werden. Nicht mehr zur offenen Klasse gehören Drohnen, die entweder schwerer sind als 25 Kilogramm, höher als 120 Meter, ausser Sichtweite oder über Menschenansammlungen geflogen werden sollen. Diese Geräte benötigen eine spezielle Zulassung des BAZL.
In der Regel ist der private Einsatz von Drohnen der offenen Klasse über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Für Drohnen ab 250 Gramm Gewicht besteht eine Versicherungspflicht: Es muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Schadenssumme von mindestens einer Million Franken bestehen. Für Drohnen anderer Kategorien muss eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist immer, dass der Einsatz dem Gesetz entspricht. Wer also eine Drohne fliegen lassen will, muss sich unbedingt mit den Vorschriften im jeweiligen Land vertraut machen. Wer eine Drohne steuert, die nicht in die «offene Klasse» fällt, sollte vorab unbedingt den Versicherungsschutz in seiner Privathaftpflicht- oder in seiner kombinierten Haushaltversicherung abklären lassen.
Für den Drohneneinsatz zu gewerblichen Zwecken verhalten sich die Dinge hinsichtlich Versicherungsschutz weniger einfach. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringlich, in jedem Fall mit unseren Versicherungsberatern Kontakt aufzunehmen, um die Deckung Ihrer Betriebs- oder Berufshaftpflicht prüfen und bestätigen zu lassen. Auch im professionellen Gebrauch sind unter anderem das Einsatzgebiet, die Grösse und das Gewicht des Fluggeräts entscheidend.
Unsere Mandatsleiter stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.