Ein Einkauf in die Pensionskasse kann sich lohnen

Die Faustregel besagt: Das Einkommen aus AHV und Pensionskasse sollte nach der Pensionierung etwa 60% des Einkommens vor der Pensionierung ausmachen. Bei Teilzeitarbeit oder Arbeitsunterbrüchen können Lücken in der Altersvorsorge entstehen, durch welche dieses Ziel nicht erreicht wird. In diesen Fällen lohnt sich oft ein Einkauf.

Teilzeit, Kinderpausen oder ein Sabbatical können Lücken in der Vorsorge hinterlassen. Bei der AHV, also der 1. Säule, lassen sich diese Lücken innerhalb von fünf Jahren schliessen. Um allfällige Beitragslücken zu finden, bestellen Sie bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse den persönlichen Kontoauszug und prüfen die Nachzahlmöglichkeiten mit Ihrem Berater.

Auch in der Pensionskasse, der 2. Säule, hinterlassen Arbeitsunterbrüche ihre Spuren. Die gute Nachricht: Sie können sie praktisch jederzeit noch mit einem freiwilligen Einkauf schliessen. Dadurch erhöhen Sie Ihr Alterskapital – und somit die Altersrente – und je nach dem auch die Risikoleistungen. Eine wichtige Einschränkung gibt es aber auch hier: Falls Sie Ihr Altersguthaben bei der Pensionierung als Kapital beziehen möchten, so gilt eine dreijährige Sperrfrist für den Bezug.

Wie viel Sie höchstens einzahlen dürfen, sehen Sie in Ihrem Vorsorgeausweis unter der maximal möglichen Einkaufssumme. Vor einem Einkauf sollten Sie unbedingt Kontakt mit Ihrer Pensionskasse aufnehmen und nach den Vorgaben fragen. Es kann zum Beispiel eine Mindestsumme vorgeschrieben sein. Zudem müssen Sie einen allfälligen Vorbezug für den Erwerb von Wohneigentum zuerst wieder zurückzahlen, bevor Sie sich einkaufen können.

Zu sämtlichen Fragen betreffend Versicherungs- und Vorsorgelösungen beraten Sie unsere Mandatsleiter sehr gerne.

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