Frauen sparen in der Altersvorsorge über einen Drittel weniger als Männer. Das rächt sich im Alter mit tieferen Renten. Wie können insbesondere Frauen, die sich um die Familie kümmern und Teilzeit arbeiten, der Altersarmut vorbeugen?
Die Frauenrenten in der Schweiz liegen deutlich tiefer als die Männerrenten. Das liegt daran, dass Frauen weniger arbeiten und verdienen. Gründe sind die unbezahlte Familienarbeit, Babypausen und Teilzeitarbeit. Zudem legen Frauen ihr Geld oft nicht an. Akut werden die Geldprobleme nach einer Scheidung. So ist heute mehr als jede vierte geschiedene Rentnerin auf Ergänzungsleistungen angewiesen.
Unser genereller Tipp ist: Nehmen Sie als Frau die Finanzplanung frühzeitig selbst in die Hand und bewahren Sie sich Ihre Unabhängigkeit punkto Finanzen. Falls Sie verheiratet sind, sprechen Sie mit Ihrem Partner offen über das Thema. Achten Sie darauf, Teilzeitarbeit und Kinderbetreuung fair aufzuteilen. Wenn Sie als Frau mindestens 50 Prozent im Berufsleben bleiben und sich weiterbilden, haben Sie bessere Chancen, beruflich weiterzukommen. Zudem sichern Sie sich unabhängig vom Partner eine grössere Rente, was Ihnen im Fall einer Trennung zugutekommt. Oft ist der Wiedereinstieg nach der Babypause eine Hürde. Der Schritt fällt leichter, wenn Sie im Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber bleiben und den Wiedereinstieg und die Kinderbetreuung frühzeitig planen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, Rentenlücken zu vermeiden. Für jedes Jahr, in dem Sie keine AHV-Beiträge einzahlen, wird Ihre Rente um 1/44 gekürzt. Fehlende Beiträge, z. B. wegen eines Auslandaufenthaltes, können Sie innerhalb von 10 Jahren nachzahlen. Bestellen Sie einen AHV-Auszug bei Ihrer Ausgleichskasse und fragen Sie bei Lücken nach den Möglichkeiten.
Zahlt Ihr Ehemann mehr als den doppelten Mindestbeitrag in die AHV ein, müssen Sie selber keine Beiträge entrichten. Sobald Ihr Mann aber Rente bezieht, werden Sie selbst beitragspflichtig. Das ist vor allem dann von Bedeutung, wenn Sie selbst Hausfrau sind und den AHV-Mindestbeitrag selbst nicht erreichen.
Auch in der Pensionskasse können Lücken entstehen. Dies zum Beispiel bei einer Babypause, die mehr als 14 Wochen dauert. Oder nach einer Scheidung, wenn das Pensionskassenguthaben hälftig zwischen den Ehepartnern geteilt wird. In diesen Situationen und meist auch generell ist es sinnvoll, die Pensionskasse mit Einkäufen aufzubessern.
Zu sämtlichen Fragen betreffend Altersvorsorge berät Sie unser Herr Fredy Grossenbacher sehr gerne.