Freiwilliges Alterssparen über die zweite Säule

Wer spart erhält derzeit kaum Zinsen für sein Geld. Das dürfte sich so rasch nicht ändern. Wer also über Kapital verfügt, das er erst nach der Pensionierung nutzen will, kann vom attraktiven BVG-Mindestzinssatz für Pensionskassen (PK) profitieren, welcher aktuell bei 1,25 Prozent liegt. Wenn noch Einkaufspotenzial für die zweite Säule besteht, kann man mit freiwilligen Einzahlungen zudem seine Steuerbelastung reduzieren.

Sparen für das Alter und gleichzeitig Steuern sparen! Bei dieser Aussage denken viele an die dritte Säule, das freiwillige Sparen über das Modell 3a. Der Bund gibt jedoch dafür einen jährlichen Höchstbetrag vor, der aktuell bei CHF 6768.– pro Person mit PK-Anschluss liegt. Für Personen ohne PK-Anschluss beträgt der maximale steuerabzugsberechtigte Betrag 20 Prozent des Erwerbseinkommens (max. CHF 33840.–). Weniger naheliegend aber durchaus prüfenswert sind zusätzliche Einkäufe in die Pensionskasse, also die zweite Säule. Diese Art des Alterssparens bietet durchaus einige Vorteile. Wer sein Pensionskassenguthaben bei einer Sammelstiftung hat, kann in der Regel Geld über den obligatorischen Betrag hinaus einzahlen. Dieser Betrag wird vom steuerbaren Einkommen abgezogen und führt zu einer tieferen Steuerbelastung. Der Zinssatz für Pensionskassenguthaben wird jährlich vom Bundesrat festgelegt. Aktuell liegt er bei 1,25 Prozent und somit deutlich über dem, was man derzeit für Guthaben auf Banken erhält.

In diesem Zusammenhang gilt es jedoch, gesetzliche Vorschriften für den freiwilligen Einkauf in die zweite Säule zu beachten. So müssen zuerst allfällige Vorbezüge für Wohneigentum zurückbezahlt werden. Zudem gilt gemäss BVG, dass Einkäufe in den letzten drei Jahren vor dem Pensionierungsdatum mit nachfolgendem Kapitalbezug missbräuchlich sind. Damit Sie problemlos die Wahl haben, bei der Pensionierung das Kapital statt der Rente zu beziehen, empfehlen wir Ihnen, drei Jahre vor der Pensionierung keine Einkäufe mehr zu tätigen.

Wer drei Jahre vor Pensionierung dennoch freiwillige Einkäufe an die Pensionskasse leistet und danach einen Kapitalbezug tätigt riskiert, dass der Steuerabzug von der Steuerbehörde nicht akzeptiert wird. Eine Ausnahme gibt es nur im Fall einer Scheidung, um Vorsorgelücken zu schliessen. Wir empfehlen zudem, die Steuerprogression zu vermindern durch Einkäufe in kleineren Tranchen über mehrere Jahre.

Wir überprüfen gerne Ihre persönliche Vorsorgesituation. So können Sie eine detaillierte Planung vornehmen und auch die ideale Form der Auszahlungen zwischen dem 60. und 65. Altersjahr festlegen, um die Steuerprogression zu optimieren. Denn bei Auszahlungen aus der zweiten und dritten Säule werden reduzierte Steuern fällig.

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