Per 1.1.2021 sind einige Neuerungen im Bereich der Sozialversicherungen in Kraft getreten. Kurz gesagt erhöhen sich die EO-Beiträge, die AHV-Renten und die Eintrittsschwelle für die Pensionskasse. Wir präsentieren Ihnen alle Änderungen im Überblick.
Am 27. September 2020 hat das Schweizer Stimmvolk die Einführung des Vaterschaftsurlaubs gutgeheissen. Zur Finanzierung dieser ab 1.1.2021 eingeführten neuen Sozialleistung steigen die Beiträge der Erwerbsersatzordnung. Sie liegen neu bei 2,5 % (statt 2,25 %), jeweils für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer. Der Totalabzug für AHV/IV/EO erhöht sich somit auf je 5,3 %.
Auch bei den AHV- und IV-Renten gibt es Änderungen. Per 1. Januar 2021 erhöht der Bundesrat aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung die AHV/IV-Minimalrente um 10.– Franken, die Maximalrente um 20.– Franken.
Im Bereich der zweiten Säule verändern sich die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Der Koordinationsabzug für Versicherte erhöht sich um 210.– Franken auf 25’095.– Franken. Somit wird die Schwelle für den Eintritt in die Pensionskasse höher. Angestellte müssen mindestens 21’510.– Franken pro Jahr verdienen, damit sie versichert werden. Auch steigen die Maximalbeträge für die freiwilligen Beiträge an die private Vorsorge der Säule 3a.
Zu sämtlichen Fragen des Sozialversicherungsrechts berät Sie unser Herr Fredy Grossenbacher sehr gerne.
Neuerungen bei den Sozialversicherungen ab 1.1. 2021
neu | bisher | ||
Erwerbsersatz (EO) | |||
Anteil Arbeitgeber | 0,25 % | 0,225 % | |
Anteil Arbeitnehmer | 0,25 % | 0,225 % | |
AHV-Rente | |||
Minimale Altersrente | CHF | 1’195 | 1’185 |
Maximale Altersrente | CHF | 2’390 | 2’370 |
Pensionskasse (2. Säule) | |||
Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle) | CHF | 21’510 | 21’330 |
Koordinationsabzug | CHF | 25’095 | 24’885 |
Private Vorsorge (Säule 3a) | |||
Maximalbetrag Angestellte | CHF | 6’883 | 6’826 |
Selbständige (ohne Pensionskasse): 20 % des Nettoerwerbseinkommens bis zum Maximalbetrag von: | CHF | 34’416 | 34’128 |