«Ist die Summe Ihrer Hausratversicherung genügend hoch festgelegt?» Diese Frage eines Versicherungsspezialisten an Privatpersonen wird häufig bejaht, leider oft etwas vorschnell. Und die Aussage basiert meist auf einer Schätzung.
Wer sich die Zeit nimmt, ein komplettes Inventar aller Gegenstände in einem Haushalt inkl. Keller und Estrich zu erstellen und diese zum Neupreis bewertet, sieht rasch, dass er mit seiner Schätzung deutlich zu tief liegt. Zum Inventar zählen z. B. auch Sammlungen, Kleider, Koffer, Schuhe, Kosmetika, Geschirr, Haushaltgeräte, Sportausrüstungen, Sonnenbrillen etc. Das alles summiert sich zu den offensichtlichen Dingen im Haushalt. Die Bewertung aller Güter zum Neupreis ist sinnvoll, denn bei einer Zerstörung oder Beschädigung durch Feuer, durch Rauch, Wasser oder andere gedeckte Ereignisse, müssen diese zum Neupreis wiederbeschafft werden. Maximal wird jedoch die Höhe der Versicherungssumme ausbezahlt.
Wer die Summe zu tief ansetzt, kann unangenehme Überraschungen erleben, insbesondere bei Teilschäden. Hier gibt es bei einem Ereignis anteilmässig Kürzungen der Ersatzleistung.
Ein Beispiel: Nach dem Brand in einem Schlafzimmer werden das Bett und der Kleiderschrank zerstört, ebenso alle Kleider darin. Der Schaden beläuft sich auf 20‘000 Franken. Wenn die gesamte Versicherungssumme des Hausrats mit 90‘000 Franken statt mit dem effektiven Wert von 120‘000 Franken festgelegt ist, reduziert sich die Ersatzleistung bei diesem Teilschaden anteilmässig auf drei Viertel. Das bedeutet, für diese Verluste im Schlafzimmer erhält man nur 15‘000 Franken.
Mit einer zu tiefen Versicherungssumme beim Hausrat spart man mit einer tiefen Prämie am falschen Ort. Die Prämie wirkt sich bei einer Erhöhung der Versicherungssumme im Verhältnis zu Nutzen nur marginal aus. Zudem steigt die Summe nach einem Index automatisch und wird somit laufend angepasst. Bucher & Strauss gibt Ihnen gerne Tipps für das Inventar und berät Sie über die Prämienanpassung.
Nebenbei: Für besonders wertvolle Gegenstände wie Schmuckstücke, Musikinstrumente oder Uhren sollte man zusätzlich eine gesonderte Wertsachenversicherung prüfen.