Ihre effektive Rente – Kennen Sie die Lücke zwischen Theorie und Praxis?

Das Schweizer Modell der Altersvorsorge basiert auf drei Säulen. Das Ziel ist gemäss Bundesverfassung, dass den Versicherten im Ruhestand aus AHV und Pensionskasse zusammen rund 60% des bisherigen Einkommens zur Verfügung steht. Deshalb gibt es für Pensionskassen gesetzliche Mindestzinssätze für das Altersguthaben und den Umwandlungssatz. Doch diese Sätze wurden in den vergangenen Jahren laufend nach unten korrigiert, sodass das theoretische Ziel von 60% in der Praxis nur bei Lohneinkommen bis rund 85’000 Franken pro Jahr erreicht werden kann.

Bei höheren Einkommen geht der prozentuale Anteil der Rente im Vergleich zum bisherigen Einkommen deutlich nach unten. Bei einem Jahreseinkommen von beispielsweise 150’000 Franken erreicht man mit den aktuellen Zins- und Umwandlungssätzen nur noch eine Deckung von rund 35%.

Um hier eine markante Verbesserung zu erzielen, empfiehlt es sich, im sogenannten überobligatorischen Bereich so früh wie möglich eine bedarfsgerechte Zusatzvorsorge aufzubauen. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, das persönliche Alterskapital und die laufenden Sparbeiträge im Rahmen der gesetzlichen Anlagebestimmungen optimal zu investieren.

Sprechen Sie mit unseren Spezialisten für Pensions- und Finanzplanung, um frühzeitig die Weichen für eine attraktive Rente zu stellen.

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