Ist eine Versicherung des Todesfallrisikos sinnvoll?

Eine Todesfallrisikoversicherung dient dazu, die eigene Familie oder die Geschäftspartner im Falle eines Todes finanziell abzusichern. Damit stellen Sie die Ausbildung der Kinder, die Finanzierung des Eigenheims oder den Fortbestand von Praxis beziehungsweise Unternehmen sicher.

Wer eine Todesfallrisikoversicherung abschliesst, begünstigt im Fall seines Ablebens eine beliebige Person (Säule 3b). Laufzeit und auszubezahlende Summe lassen sich je nach Bedarf festlegen. Die wichtigsten Optionen bei der Todesfallrisikoversicherung sind: Versicherungen mit konstanter Auszahlsumme, solche mit abnehmender Summe oder solche mit einem jährlich neu zu berechnenden Risiko.

Todesfallrisikoversicherungen gehören zu den Lebensversicherungen und sind an eine Person gebunden. Da sie nur das Risiko versichern und kein Kapital bilden, sind die Prämien relativ günstig. Gleichzeitig heisst das: Erlebt der Versicherungsnehmer das Vertragsende, erfolgt keine Auszahlung. Der grosse Vorteil der Todesfallrisikoversicherung ist: Die Versicherungssumme fällt nicht in die Erbmasse und die Auszahlung an die Begünstigten erfolgt sofort und vollumfänglich.

Wir von Bucher & Strauss empfehlen Ihnen den Abschluss einer Todesfallrisikoversicherung, wenn Sie einen oder mehrere der folgenden Bereiche absichern möchten:

  • Kredite und Darlehen: Fällt durch den Tod eines Kreditnehmers ein Einkommen weg, können bestehende Kredite für die Hinterbliebenen schnell zur Bürde werden. Mit der Todesfallrisikoversicherung stellen Sie sicher, dass Hypothekar-, Geschäfts- oder Praxiskredite ganz oder teilweise an den Kreditgeber zurückbezahlt werden können.
  • Geschäftspartner: Gesellschafter in einer Gemeinschaftspraxis oder Partner in einem KMU sichern sich vorteilsweise mit Todesfallrisikoversicherungen gegenseitig ab. So geraten sie beim Tod eines Gesellschafters beziehungsweise Partners nicht in finanzielle Schieflage.
  • Familie/Ausbildung: Eine Risikoversicherung kann den Ausfall eines Einkommens respektive den Wegfall von Haushalts- und Betreuungsleistungen kompensieren. Auch die Ausbildung der Kinder lässt sich auf diesem Weg absichern.
  • Lebenspartner: Unverheiratete Paare können ihren Lebenspartner nicht so einfach absichern wie verheiratete – vor allem, wenn noch Kinder aus 1. Ehe vorhanden sind. Die Todesfallrisikoversicherung ist eine elegante Lösung, die sich auch für weitere Personen eignet, die nicht verwandt sind.
  • Vorsorge: Falls die bestehenden Vorsorgelösungen für Hinterbliebene ungenügend sind, lassen sie sich mit einer Risikoversicherung aufbessern.

Gerne berät Sie unser Herr Fredy Grossenbacher zu den verschiedenen Optionen und zeigt Ihnen die für Sie vorteilhafteste Lösung auf.

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