Krankheit und Mutterschaft: So sind Selbständige geschützt

Gesundheitsvorsorge ist für Selbstständige besonders wichtig. Denn wenn Selbständige krank werden, dann steht der Betrieb still. Umso wichtiger, dass in diesem Fall die Kranken- und Unfalltaggeldversicherung in die Bresche springt. Wir sagen, worauf Sie beim Abschluss der Versicherung achten sollten und für welche Fälle der Versicherungsschutz gilt.

Im Gegensatz zu Angestellten erhalten Selbstständige bei Krankheit oder Unfall nicht automatisch ein Taggeld. Krankheit oder Unfall bedeuten deshalb Erwerbsaufall – es sei denn, Sie sind versichert. Die Kranken- und Unfalltaggeldversicherung sichert das Einkommen bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit ab. Nach ärztlicher Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit werden die versicherten Beträge schnell ausbezahlt. So können Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen auch vom Krankenbett aus nachkommen. Das ist natürlich besonders wichtig, wenn Sie Familie haben.

Die Höhe der Versicherungssumme bestimmen Sie selbst. Neben dem persönlichen Taggeld sollten zudem auch die laufenden Betriebskosten berücksichtigt werden, damit im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit nicht nur Ihr Einkommen, sondern auch die Fixkosten Ihres Unternehmens gedeckt sind. Ebenso legen Sie die Wartefrist im Rahmen von 14 bis 90 Tagen fest – je kürzer sie ist, desto höher fallen die Prämien aus. Es gilt dabei ein sinnvolles Mass zu finden. Stellen Sie sich die Frage, welche Wartefristen und welche Prämienhöhen für Sie tragbar sind. Die Versicherung zahlt bis zu 720 Tage lang. Gut zu wissen: Auch psychische Erkrankungen sind versichert.

Wie steht es mit der Versicherung von Selbständigen in Fall einer Schwangerschaft? Der Leistungsabfall, der gegen Ende der Schwangerschaft auftreten kann, ist nicht versichert. Werden Sie aber wegen der Schwangerschaft ärztlich bestätigt arbeitsunfähig, so zahlt die Krankentaggeldversicherung. Für die Zeit nach der Geburt greift die obligatorische Mutterschaftsentschädigung, auf die auch selbständig Erwerbende Anspruch haben. Diese beträgt 80 % des Einkommens. Zur Berechnung wird das zuvor erzielte Nettoeinkommen (AHV-pflichtiges Einkommen) herangezogen.

Und nicht vergessen: Die Taggeldversicherung deckt keine Heilungskosten. Denken Sie also daran, bei Ihrer Krankenkasse auch die Deckung der Heilungskosten eines Unfalls einzuschliessen.

Zu sämtlichen Fragen betreffend Versicherung bei Selbständigkeit beraten Sie unsere Mandatsleiter sehr gerne.

Weitere News

Auf diesem Weg wünschen wir Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr![…]

Kontaktformular


Ich interessiere mich für:


Ich bin erreichbar:


Wie haben Sie uns gefunden?