Parkschaden: Was ist das eigentlich genau?

Nicht jeder Schaden, der beim Parkieren entsteht, ist auch ein Parkschaden. Was ein Parkschaden im rechtlichen Sinn ist, wie die anderen Schäden beim Parkieren heissen und wer genau dafür aufkommen muss, erklären wir in diesem Beitrag.

Zum Glück sind die Schäden, die beim Parkieren entstehen, meistens nur Blechschäden. Ärgerlich sind sie aber trotzdem – und manchmal auch nicht ganz günstig. Grundsätzlich kann es beim Parkieren auf mehrere Arten zu einem Schaden kommen. Je nach dem ist die Versicherungsdeckung anders geregelt.

Stellen Sie sich vor: Sie kommen zu Ihrem parkierten Auto und finden einen deutlichen Kratzer im Lack vor. Weit und breit ist jedoch niemand zu sehen, der dafür gerade steht. Das ist ein Parkschaden im eigentlichen Sinn, also ein Schaden, der von einer unbekannten Drittperson verursacht wurde, während Ihr Auto parkiert war. Einen solchen Schaden übernimmt die Vollkaskoversicherung. Dort gilt allerdings ein Selbstbehalt. Falls Sie eine vollumfängliche Deckung ohne Selbstbehalt möchten, benötigen Sie eine Parkschadenversicherung. Ein solcher Versicherungszusatz ist – grob gesagt – eher für neuere und teurere Fahrzeuge sinnvoll.

Von Rechts wegen hätte die Person, die den Schaden an Ihrem Auto verursacht hat, auf Sie warten müssen. Dann hätte sich die Autohaftpflichtversicherung dieser Person um den Schaden gekümmert. Umgekehrt springt Ihre eigene Haftpflichtversicherung ein, wenn Sie selbst an einem anderen Fahrzeug einen Schaden verursachen.

Wenn Sie beim Parkieren hingegen Ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, zum Beispiel indem Sie aus Versehen einen Pfosten gestreift haben, so handelt es sich um einen Kollisionsschaden. Dafür ist wiederum Ihre Vollkaskoversicherung zuständig.

Übrigens: Die Visitenkarte unter den Scheibenwischer zu klemmen, wenn Sie einen Schaden verursacht haben, reicht nicht. Sie müssen auf den Fahrer oder die Fahrerin des Fahrzeugs warten und dann gemeinsam ein Unfallprotokoll ausfüllen. Anstatt zu warten, können Sie auch die Polizei verständigen. Alles andere gilt als Fahrerflucht.

Zu sämtlichen Fragen betreffend Versicherungslösungen beraten Sie unsere Mandatsleiter sehr gerne.

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