Viele träumen vom Eigenheim – aber nur wenige wissen, dass die Pensionskasse dabei helfen kann. Im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) erlaubt der Gesetzgeber zwei Wege: Vorbezug oder Verpfändung der Vorsorgegelder. Doch was heisst das konkret?
Beim Vorbezug beziehen Sie Kapital aus Ihrer Pensionskasse. Damit lassen sich Eigenmittel erhöhen oder die Hypothek reduzieren. Das senkt Ihre laufenden Hypothekarzinsen. Allerdings entsteht dadurch eine Vorsorgelücke. Diese ist bis zur Pensionierung wieder auszugleichen werden – durch Rückzahlung oder alternative Vorsorgelösungen.
Die Verpfändung funktioniert anders: Das Geld bleibt in der Pensionskasse – und dient der Bank als Sicherheit. So erhalten Sie mehr Fremdkapital, ohne Ihre Altersvorsorge zu schmälern. Die Altersleistungen bleiben vollständig erhalten, ebenso der Versicherungsschutz bei Invalidität oder Tod. Nachteil: Höhere Hypothekarzinsen, da die Hypothek grösser bleibt.
Was viele nicht wissen: Beide Varianten haben steuerliche Auswirkungen. Der Vorbezug wird separat besteuert. Wer den Vorbezug später zurückzahlt, kann die bezahlten Steuer zurückfordern – allerdings ohne Zins. Zudem sind freiwillige Einkäufe in die zweite Säule erst wieder möglich, wenn der gesamte vorbezogene Betrag zurückgeführt wurde.
Wichtig ist: Ihre Immobilie muss als selbstgenutzter Hauptwohnsitz dienen. Zudem ist ein Vorbezug frühestens fünf Jahre vor der Pensionierung letztmals möglich – manche Pensionskassen regeln das aber strenger.
Unser Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Pensionskasse – und lassen Sie sich unabhängig beraten. Nur so vermeiden Sie unerwartete Nachteile oder unnötige Kosten.
Sie wollen Ihre Pensionskasse für den Kauf von Wohneigentum einsetzen – wissen aber nicht, welche Lösung für Sie passt? Dann lohnt sich ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Spezialisten.
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