Die Schweiz ist ein E-Bike-Land! Jedes fünfte Velo, das in der Schweiz verkauft wird, hat heute bereits einen Elektromotor. Dieser Trend hält unvermindert an. E-Bikes bieten ein ideales Verhältnis von Reichweite, Nutzen und Kosten. Und selbst grössere Distanzen legt man mit wenig Kraftaufwand effizient zurück.
Wer bereits ein E-Bike hat oder eines kaufen möchte, sollte sich Gedanken zum richtigen Versicherungsschutz machen. Dabei gibt es den wichtigen Unterschied, ob man ein E-Bike mit einer Unterstützung bis 25 km/h hat oder ein schnelles E-Bike, das eine Unterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h bietet. E-Bikes bis 25 km/h gelten als Leicht-Motorfahrräder und sind den Velos ohne Motor gleichgestellt. Im Normalfall sind Haftpflichtfälle über die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Hingegen sollte die Deckung gegen Diebstahlschäden abgeklärt werden. Prüfen Sie dies in Ihrer Police oder fragen Sie uns.
Etwas anders ist der Fall bei den schnellen E-Bikes mit Motoren, welche das Treten bis 45 km/h unterstützen. Diese gelten als Motorfahrrad mit Elektromotor, benötigen eine Typengenehmigung durch den Händler und ein Kontrollschild mit Versicherungsvignette. Solche erhält man je nach Kanton bei den Behörden oder direkt beim Händler. Inbegriffen im Kaufpreis der Vignette ist die obligatorische Haftpflichtversicherung. Um Ihr schnelles E-Bike gegen Diebstahl oder Beschädigungen zu versichern, sollten Sie mit Ihrer aktuellen Hausratversicherung bzw. Teilkaskoversicherung klären, ob E-Bikes eingeschlossen sind. Immer mehr Gesellschaften bieten spezielle E-Bike-Versicherungen, welche wie eine Teilkasko auch Schäden und Reparaturen übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich bei Fahrten ins Ausland zudem nach den Helmtragvorschriften, die von der Schweiz abweichen können. Bucher & Strauss wünscht Ihnen gute Fahrt.