Säule 3a: Nachzahlung ab diesem Jahr möglich

Ab 2026 ist es neu möglich, für das Vorjahr Beiträge auf Säule-3a-Konten einzuzahlen. Dafür gilt es allerdings ein paar Bedingungen zu beachten.

In diesem Jahr ist es erstmals möglich, Lücken in den Säule 3a-Konten des Vorjahrs aufzufüllen. Grundsätzlich ist das nachträgliche Einzahlen bis zu zehn Jahre zurück möglich, allerdings erst ab dem Beitragsjahr 2025. Das heisst: Für das Jahr 2025 können Sie noch bis ins Jahr 2035 Einzahlungen tätigen.

Eine Einzahlung für Vorjahre ist erst möglich, wenn Sie den Maximalbetrag für das laufende Jahr ausgeschöpft haben. Zudem müssen Sie im Jahr, für das Sie nachträglich einzahlen, ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt haben. Achtung: Auch für Selbständigerwerbende ohne zweite Säule gilt derselbe Maximalbetrag wie für Angestellte.

Den Steuerabzug dürfen Sie in jenem Jahr machen, in dem Sie die Einzahlung machen. Deshalb lohnt sich eine Nachzahlung speziell in Jahren, in denen Sie ein höheres Einkommen erzielt haben als sonst. Um eine nachträgliche Einzahlung zu machen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Finanzinstitut einreichen.

Zu sämtlichen Fragen betreffend Versicherungs- und Vorsorgelösungen beraten Sie unsere Mandatsleiter sehr gerne.

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