Für die Selbständigkeit besonders wichtig sind eine Kranken- und Unfalltaggeldversicherung, die berufliche Vorsorge sowie eine Berufshaftpflicht- und Betriebsausfallversicherung. Obligatorisch ist die Anmeldung bei der AHV. Kalkulieren Sie auch die Versicherungskosten in Ihre Geschäftsplanung ein.
Der Sprung in die Selbstständigkeit bedeutet mehr als nur den Verlust des regelmässigen Lohns – plötzlich fallen auch sämtliche Sozialversicherungen weg, die zudem der Arbeitgeber bisher zur Hälfte finanziert hat. Auf der anderen Seite bleiben die Ansprüche: Die Familie will abgesichert sein, die Hypothek läuft weiter, und die Altersvorsorge darf nicht vernachlässigt werden.
Damit Sie sich voll ganz auf den unternehmerischen Erfolg konzentrieren können, sollten Sie Ihre Risiken im Griff haben. Dazu dient ein Versicherungsschutz, der auf Ihre Tätigkeit und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir zählen Ihnen einige Versicherungsbereiche auf, die Sie beachten sollten.
AHV: Binnen 30 Tagen nach Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit müssen Sie sich bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden. Die Beiträge berechnen sich nach dem voraussichtlichen Einkommen. Damit Sie nicht von hohen Nachzahlungen überrascht werden, sind genügend hohe Akontozahlungen zu empfehlen. Beachten Sie: Als Selbstständiger haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld – ein Risiko, das durch private Vorsorge abgefedert werden sollte.
Unfallversicherung: Als Angestellter waren Sie via Arbeitgeber unfallversichert. Bei Selbständigkeit müssen Sie die Unfalldeckung bei Ihrer Krankenkasse einschliessen.
Kranken- und Unfalltaggeld: Wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt nicht arbeiten können, überbrückt diese Versicherung den Ausfall. Gerade mit Familie und fixen Verpflichtungen ist diese Absicherung zentral. Beachten Sie: Je kürzer die Karenzfrist bis zur Versicherungszahlung, desto höher die Prämie.
Berufshaftpflichtversicherung: Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzforderungen aufgrund beruflicher Fehler. Je nach Branche sind die Deckungssummen unterschiedlich.
Pensionskasse: Der Austritt aus der bisherigen Pensionskasse bedeutet eine empfindliche Lücke in der Altersvorsorge. Schliessen Sie sich deshalb am besten wieder einer Pensionskasse oder Auffangeinrichtung an. Alternativ können Sie alles auf die dritte Säule setzen und das Freizügigkeitsguthaben auf ein Vorsorgekonto überweisen. Auch können Sie sich das bisher angesparte Pensionskassenguthaben bei der Firmengründung auszahlen lassen – mit dem entsprechenden Risiko für Ihre Altersversorgung.
Säule 3a und 3b: Mit der freiwilligen Vorsorge können Sie Geld anlegen und Risiken absichern. Ob Bank oder Versicherung, es gibt immer Optionen für renditeorientierte Anlagen im Finanzmarkt. Der Vorteil von Versicherungslösungen: Sie bieten die Möglichkeit einer Risikoabsicherung gegen Erwerbsunfähigkeit und Tod. Ergänzend können Sie auch eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit wählen. So können Sie Ihre Sparziele beibehalten.
Alles in allem erfordert der Wechsel in die Selbstständigkeit eine durchdachte Versicherungsstrategie. Lassen Sie sich frühzeitig beraten und kalkulieren Sie die zusätzlichen Kosten in Ihre Geschäftsplanung ein.
Zu sämtlichen Fragen betreffend Versicherung bei Selbständigkeit beraten Sie unsere Mandatsleiter sehr gerne.