Umzug und Versicherung: Wo liegen die Tücken?

Ob Büro, Praxis oder Privathaushalt: Viele Umzugsschäden sind über die Umzugsfirma oder bereits bestehende Versicherungen gedeckt. Es gibt jedoch ein paar Dinge, die es zu beachten gilt – insbesondere wenn es um private Helfer:innen, teure Apparate und die Beweislage bei Schäden geht.

Wenn Sie mit einem Umzugsunternehmen zügeln, haftet dieses grundsätzlich für allenfalls beim Umzug verursachte Schäden. Doch es gibt diesbezüglich einige wichtige Einschränkungen zu beachten. Zum einen haftet das Zügelunternehmen immer nur für den Zeitwert (und nicht den Neuwert) des beschädigten Gegenstandes. Zudem kann es sein, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zügelfirma Schäden ausgeschlossen werden, die aus leichter (z. B. eine kurze Unachtsamkeit) Fahrlässigkeit entstanden sind. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Handeln hingegen muss das Unternehmen in jedem Fall geradestehen.

Beim Umzug teurer und heikler Apparate wie es beispielsweise beim Umzug einer Arztpraxis der Fall ist, sollten Sie besonders genau prüfen, ob das Umzugsunternehmen ausreichend versichert ist und möglichst auf den Abschluss einer Transportversicherung bestehen, welche einen umfassenden Schutz bietet (Schutz auch bei leichter Fahrlässigkeit und Deckung zum Neuwert).

Sind Sie erst einmal gut versichert, kommt eine weitere Aufgabe auf Sie zu: Die Dokumentation. Teure Apparate und wertvolle Gegenstände sollten Sie vor dem Umzug fotografieren, damit Sie nachher allfällige Schäden belegen können. Denn es liegt an Ihnen, zu beweisen, dass der Schaden durch den Umzug und durch die Angestellten des Umzugsunternehmens entstanden ist.

Bei einem privat organisierten Umzug mit Freunden oder Familie sieht die Situation hingegen anders aus. In diesem Fall haften entweder Sie selbst oder Ihre Zügelhelfer:innen für entstandene Schäden. Haftpflichtversicherungen decken nur den Zeitwert, jedoch auch nur, wenn Gefälligkeitsarbeiten mitversichert sind. Allenfalls springt die eigene Hausratversicherung ein – sofern ein Zusatz für «all risks» abgeschlossen wurde. Wer auf der sicheren Seite sein will, kann für einen Umzug zusätzlich eine sogenannte Hausratkaskoversicherung abschliessen. Diese deckt auch Schäden, die Ihnen aus Versehen passieren zum Neuwert ab.

Zu sämtlichen Fragen betreffend Haftpflicht- und Sachversicherung beraten Sie unsere Mandatsleiter sehr gerne.

Weitere News

«Ist die Summe Ihrer Hausratversicherung genügend hoch festgelegt?» Diese Frage eines Versicherungsspezialisten an Privatpersonen wird[…]

Kontaktformular


Ich interessiere mich für:


Ich bin erreichbar:


Wie haben Sie uns gefunden?