Verbessern Sie die Leistungen für Ihre Mitarbeitenden bei Unfällen

Bekanntlich versichern die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter gegen Unfälle. Doch wie bei allen obligatorischen Versicherungen werden die Leistungen bei Ereignissen den Bedürfnissen der Betroffenen nur teilweise gerecht.

Es gibt zahlreiche wichtige Bereiche, welche die obligatorische Unfallversicherung nicht abdeckt, die man jedoch über die UVG-Zusatzversicherung einschliessen kann.

Dazu zählen beispielsweise Unfälle aufgrund von Grobfahrlässigkeit und Wagnissen. Ebenso bietet nur die UVG-Zusatzversicherung eine Konkubinats-Rente im Todesfall. Dies steht im Gegensatz zur obligatorischen Unfallversicherung, welche nur Ehepartner berücksichtigt. Eine besonders geschätzte Leistung der Zusatzversicherung ist der Spitalaufenthalt in der Privatabteilung.

Eine Unfallzusatzversicherung kann in verschiedensten Bereichen modular und individuell abgeschlossen werden. Diese deutliche Besserstellung ist im Ereignisfall für Ihre Mitarbeitenden sehr wertvoll und trägt zu Ihrem Image als attraktiver Arbeitgeber bei.

Über eine Unfallzusatzversicherung für Ihre Mitarbeitenden sollten Sie nachdenken. Wir beraten Sie bei der Entscheidungsfindung.

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