Vorsorge 3a – unterschiedliche Vorteile von Bank- und Versicherungslösungen

Mit der Vorsorge-Säule 3a bietet der Bund eine steuerlich privilegierte Form, freiwillig Geld für das Alter zurückzulegen. 6768 Franken können Personen, die BVG-versichert sind, pro Jahr einzahlen und diesen Betrag am steuerbaren Einkommen abziehen. Bei Nicht-BVG-Versicherten liegt der Betrag aktuell bei 33840 Franken pro Jahr. Diese Abzüge wirken sich sehr positiv auf die Steuerrechnung aus.

Vorsorgelösungen der Säule 3a bieten sowohl Banken wie Versicherungen an und werden steuerlich gleichbehandelt. Beide Varianten haben ihre Vorteile. Ein wesentlicher Vorteil der Versicherungslösung kommt im Fall einer längeren vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit zum Tragen. Hier übernimmt die Versicherung die volle Prämie. Kommt es gar zu einer Invalidität, übernimmt die Versicherung die Prämien bis zum Ende der Laufzeit ¬– in der Regel bis zum Beginn des Pensionsalters. Besteht eine Hypothek für selbst genutztes Wohneigentum mit einer indirekten Amortisation, kommt dieser Vorteil einer Versicherung erst recht zum Tragen. Denn die Amortisation ist sichergestellt und Probleme mit dem Hypothekengeber treten erst gar nicht auf.

Der Vorteil eines Vorsorgekontos 3a bei der Bank liegt wesentlich bei der Flexibilität. Die jährlichen Zahlungen können je nach Budget angepasst oder auch gänzlich ausgesetzt werden. Jeder einbezahlte Franken kommt auch wieder zur Auszahlung, es wird keine Prämie für Versicherungsschutz verwendet.
Ein oft vernachlässigter Aspekt bei der Wahl der Vorsorgelösung ist derjenige, wie sich die Säule 3a güter- und erbrechtlich verhält. Das Guthaben eines 3a-Bankkontos fällt im Erbfall in den Nachlass. Versicherungsleistungen werden direkt den Begünstigten ausbezahlt und werden nur bei einer allfälligen Pflichtteilverletzung (Herabsetzungsklage) mit dem Rückkaufswert berücksichtigt. Der überlebende Ehepartner oder die Ehepartnerin muss nicht auf die Erbteilung warten, die Auszahlung erfolgt sofort und in der Regel steht mehr Kapital zur Verfügung.

Welche Variante sich besser eignet, kommt auf die Lebenssituation und Bedürfnisse der einzelnen Person an. Je nach dem lohnt sich eine kombinierte Lösung. Wir beraten Sie gerne.

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