Für den Bezug Ihrer Gelder aus der Pensionskasse und vor allem für diejenigen aus der Säule 3a haben Sie einen Spielraum. Wir sagen Ihnen, wie Sie ihn zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Wenn Sie sich Ihre Vorsorgegelder aus der Pensionskasse und der 3. Säule auszahlen lassen, so wird eine Kapitalauszahlungssteuer fällig. Sie wird vom übrigen Einkommen getrennt zu einem reduzierten Tarif berechnet. Allerdings unterliegt der Steuersatz einer Progression. Um diese zu brechen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Einzahlungen während des Erwerbslebens auf mehrere Konten der Säule 3a zu verteilen. Durch eine gestaffelte Auflösung dieser Vorsorgekonten können Sie einiges an Steuern sparen (siehe Rechenbeispiel unten).
Zur Berechnung der Kapitalauszahlungssteuer zieht die Steuerbehörde Ihres Kantons alle Bezüge eines Jahres zusammen. Mit in die Rechnung kommt auch ein allfälliger Kapitalbezug aus der Pensionskasse. Ebenfalls zu beachten ist: Eheleute werden gemeinsam besteuert, also sollten Sie auch die Bezüge des Partners oder der Partnerin berücksichtigen.
Ihre 3a-Konten können Sie bereits ab dem 60. Altersjahr auflösen. Ein Teilbezug aus einem einzigen Konto ist dabei nicht möglich, das heisst, Sie müssen immer das gesamte Konto aufs Mal auflösen. Arbeiten Sie über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus weiter, so können Sie die Kontoauflösungen bis maximal bis zum Erreichen des 70. Altersjahrs hinausschieben.
Rechenbeispiel
Kanton Basel-Stadt, Bezug von CHF 150‘000.– aus Vorsorgekapital
Kapitalauszahlungssteuer bei Bezug in einem einzigen Jahr: Kanton CHF 8’750.–, Bund CHF1’473.–
Kapitalauszahlungssteuer bei Bezug in drei Jahren (3 x CHF 50‘000.–): Kanton CHF 5’250.–, Bund CHF 258.–
Sparpotenzial: Kanton CHF 3’500.– , Bund CHF 1’215.–
Zu sämtlichen Fragen betreffend Versicherungs- und Vorsorgelösungen beraten Sie unsere Mandatsleiter sehr gerne.