Vorsorgeauftrag: Für Selbständige besonders wichtig

Wer ein Unternehmen führt, tut gut daran, einen Vorsorgeauftrag aufzusetzen. Denn sonst droht im Falle einer Urteilsunfähigkeit der Stillstand des ganzen Betriebes. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Ein Unfall, eine Demenz oder eine psychische Störung sind Themen, an die niemand gern denkt. Und doch ist es wichtig, für diese möglichen Ereignisse vorzusorgen. Denn sie können dazu führen, dass jemand plötzlich urteilsunfähig wird. Was geschieht dann mit dem Unternehmen? Liegt kein Vorsorgeauftrag vor, kann der ganze Betrieb plötzlich stillstehen, weil Löhne und Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Denn von Gesetzes wegen darf eine Person bei Urteilsunfähigkeit weder medizinische noch juristische Entscheide fällen noch über ihr Vermögen verfügen.

Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie einer solchen Blockierung vorbeugen. Sie können Familienmitglieder, Geschäftspartner oder Treuhänder bestimmen, die bei einer Urteilsunfähigkeit Ihre Interessen vertreten. Zudem können Sie im Vorsorge-
auftrag festhalten, welche Geschäfte weitergeführt werden sollen (z. B. Einkommensverwaltung, Rechtsverkehr) und in welchem Sinne. Bei Aktien-
gesellschaften ist auch ein Passus sinnvoll, der sicherstellt, dass die beauftragte Person das Stimmrecht weisungsfrei ausüben sowie Anteilscheine verkaufen kann.

Doch selbst wenn ein Vorsorgeauftrag vorliegt, kann der Betrieb eine Zeit lang blockiert sein. Denn die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) benötigt eine gewisse Zeit, um den Vorsorgeauftrag zu validieren, das heisst eine öffentliche Urkunde auszustellen, mit der sich die beauftragten Personen als Vertretung z. B. gegenüber der Bank ausweisen können. Deshalb ist es zusätzlich sinnvoll, Bankvollmachten einzurichten und Unterschriftsberechtigungen im Handelsregister einzutragen.

Damit der Vorsorgeauftrag gültig ist, sind einige Formvorschriften zu erfüllen. Beim Erstellen des Auftrags müssen Sie volljährig und urteilsfähig sein. Das Dokument müssen Sie handschriftlich erstellen oder es notariell beglaubigen lassen. Gut zu wissen: Ehegatten und eingetragene Partner erhalten auch ohne Vorsorgeauftrag ein Vertretungsrecht.

Eine individuelle Vorlage für den Vorsorgeauftrag können Sie unter diesem Link einfach erstellen.

Zu allen Fragen rund um den Vorsorgeauftrag berät Sie unser Herr
Daniele Simone sehr gerne.

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