Kinder machen Freude. Aber sie brauchen auch Schutz, Schutz, den man teilweise versichern kann. Gerade für den Fall, dass ein Kind Opfer eines Unfalls oder einer Krankheit wird, sollte man rechtzeitig entsprechende Massnahmen in die Wege leiten.
Grundsätzlich gilt es zu bedenken, dass die Invalidenversicherung des Bundes (IV) nur minimale Leistungen entrichtet, oft in Form von Sachleistungen (z. B. ein Rollstuhl). Auf individuelle Bedürfnisse von betroffenen Familien geht die IV nur selten ein. Zudem zahlt die IV ab dem 18. Altersjahr maximal monatlich CHF 1563.– (Stand 2015). Um mehr Flexibilität und mehr Mittel zur Deckung der Kosten zu erhalten, empfiehlt es sich deshalb, für ein Kind möglichst früh eine Invaliditätsrente- oder Kapital für Krankheit und Unfall zu versichern.
Ein Paar, das Kinder hat, sollte sich zudem gegenseitig mit einer Todesfallrisikoversicherung begünstigen. So erhält der zurückbleibende Elternteil schnell Gelder, um diese emotional schwierige Zeit zumindest finanziell gut meistern zu können. Todesfallrisikoversicherungen zahlen rasch nach dem Ereignis den versicherten Betrag. Damit kann beispielsweise in der ersten Phase externe Hilfe wie die Kinderbetreuung sichergestellt werden. Man gewinnt Zeit, um die allfällige berufliche Veränderung, die ein solcher Todesfall in der Familie mitbringen kann, etwas ruhiger angehen zu können. Erkundigen Sie sich nach massgeschneiderten Lösungen für Kinder und Eltern.