Pensionskasse trotz Stellenverlust

Per 1. Januar 2021 tritt die Reform des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) in Kraft. Die wichtigste Neuerung ist die freiwillige Weiterversicherung. Wer im Alter von 58 und später seine Stelle verliert, kann sich neu weiterhin bei seiner Pensionskasse versichern lassen. Bei der Pensionierung kann er neu zwischen Rente und Kapitalbezug wählen.

Wer mit 58 oder mehr Jahren seine Stelle verlor, konnte bisher sein Alterskapital nicht mehr als Rente beziehen. Das Kapital lagerte bis zu einem erneuten Stellenantritt oder bis zur ordentlichen Pensionierung auf einem Freizügigkeitskonto und musste zwingend in Kapitalform bezogen werden.

Ab dem kommenden Jahr sieht es nun bei einem solchen Stellenverlust besser aus. Mit der Reform des BVG kann man sich auch nach dem 58. Geburtstag freiwillig bei seiner Pensionskasse weiterversichern lassen und bei Erreichen des AHV-Alters das Altersguthaben auch in Form einer Rente beziehen. Die Vorsorgeleistungen bleiben dabei erhalten. Der Versicherungsnehmer kann die freiwillige Weiterversicherung jederzeit beenden. Spätestens beim Antritt einer neuen Stelle oder beim Erreichen des Rentenalters endet die Versicherung.

Ein zentraler Punkt ist die Finanzierung: Die Versicherten müssen die Beiträge vollständig selbst bezahlen, also auch die Beiträge, die bisher vom Arbeitgeber übernommen wurden. Zwingend ist jedoch nur die Entrichtung der Beiträge für die Risikoversicherung (Tod und Invalidität) und die Verwaltungskosten. Freiwillig kann der Versicherte auch die Sparbeiträge weiterhin leisten. Auch da gilt: Der Versicherte muss auch die bisherigen Beiträge des Arbeitgebers übernehmen. Wem das nicht möglich ist, der kann mit seiner Pensionskasse eine individuelle Lösung suchen, beispielsweise eine Senkung des versicherten Lohns.

Die neue Option bringt den betroffenen Arbeitnehmern drei Vorteile: Sie bleiben bei Tod und Invalidität versichert, bekommen weiterhin Zins auf ihr Alterskapital und können sämtliche Beiträge von den Steuern abziehen.

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